Hausordnung

Hausordnung der Wolfgang-Rosenthal- 

         Grundschule Thallwitz

 

Wir möchten in unserer Schule erfolgreich lehren und lernen, uns wohlfühlen, rücksichtsvoll miteinander umgehen können und Hilfen bekommen, wenn wir sie benötigen.

Dies ist nur möglich, wenn alle die gegebenen Regeln für unser Zusammenleben anerkennen und befolgen.

 

 1. An unserer Schule wird jedem Schüler das Recht auf Bildung, die Freiheit

      seiner Gedanken und seines Gewissens sowie eine gesunde Erziehung 

      gewährt.

 

 2. Wir akzeptieren und befolgen Belehrungen und Weisungen im Sinne von 

      Ordnung und Sicherheit.

 

 3. Wir nehmen aufeinander Rücksicht, sind höflich zueinander und helfen uns

      gegenseitig.

 

 4. Der Einlass ins Schulgebäude erfolgt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn 

      (ausgenommen sind Buskinder).

      Ab diesem Zeitpunkt, bis zur Beendigung des Unterrichtes bzw. bis zur Abfahrt 

      des Schulbusses, unterliegen alle Schüler der Fürsorge- und Aufsichtspflicht 

      der Pädagogen.

 

 5.  Wir verabschieden uns vor dem Schulgebäude von unseren Eltern. Eine  

      Ausnahme besteht für die ersten Klassen in der Zeit bis zu den Herbstferien. 

      Elternanliegen können nur in Ausnahmefällen vor dem Unterricht besprochen 

      werden.

 

 6. Wir kommen pünktlich zum Unterricht. Die Schüler bereiten sich so auf den 

      Unterricht vor, dass zum Stundenklingeln jeder an seinem Platz steht.

 

 7.  Im Unterricht setzen wir unsere Mützen ab. Das Trinken im Unterricht ist nur  

      mit Zustimmung des jeweiligen Lehrers erlaubt.

 

 8. Jeder Schüler hält sich während der Frühstücks- bzw. Mittagspause 

      wetterbedingt auf dem Schulhof bzw. im Schulhaus auf.

      In den kleinen Pausen bleiben wir grundsätzlich im Klassenzimmer. 

      Das Mittagessen kann in der Grundschule eingenommen werden. Mit dem 

      Verlassen des Schulgeländes endet die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte.

 

 9. Für die Sauberkeit der Klassenräume, der Flure und des Schulhofes sind wir 

      mitverantwortlich.

 

10.  Wir gehen pfleglich mit Räumen, Möbeln sowie Unterrichtsmitteln um.

       Bei mutwilliger Zerstörung ist Schadenersatz durch die Eltern zu leisten.

 

11.  Wir verhalten uns im Schulgebäude ruhig, rennen nicht im Zimmer und auf 

      den Fluren. Wir halten uns nicht unnötig auf den Toiletten auf.

 

12.  Nur pädagogisches und technisches Personal sind zum Öffnen und   

       Schließen von Türen und Fenstern berechtigt.

 

13.  Der Durchgang vom Kindergarten/Hort wird bis zum Ende der Unterrichtszeit 

       nicht von den Eltern genutzt um ihre Kinder abzuholen. Er dient lediglich für 

       die Hortkinder als Durchgang.

 

14.  Alle Schüler dürfen mit dem Fahrrad zur Schule kommen und dieses an den 

       dafür vorgesehenen Ständern einstellen. Bei Schäden übernimmt die Schule 

       keine Haftung.

 

15.  Im gesamten Schulgebäude und in Sichtweise der Schule besteht 

       Rauchverbot.

       Das Mitbringen von Streichhölzern, Feuerzeugen, Messern und Glasflaschen 

       ist untersagt.

 

16.  Fundsachen geben wir dem Klassenlehrer bzw. im Sekretariat ab.

       Unfälle teilen wir sofort dem Fachlehrer bzw. dem aufsichtsführenden Lehrer 

       mit.

 

17.  Für wertvolle Gegenstände (Schmuck usw.) sowie mitgebrachte Spielsachen 

       übernimmt die Schule keine Haftung.

 

18.  Das Mitbringen von unterrichtsstörenden und -ablenkenden Geräten, u. a. 

       Handy, Smartwatch … zur Schule erfolgt in Eigenverantwortung, das heißt, 

       die Eltern haften dafür. 

       Es ist beim Betreten der Schule auszuschalten und im Ranzen zu belassen. 

       Bei Zuwiderhandlungen muss es beim Schulleiter abgegeben werden. 

       Im Wiederholungsfall wird es nur an die Eltern ausgehändigt.

 

19. Für Minderjährige bleibt Cannabis generell verboten, das heißt, Kindern unter   

      18 Jahren sind Erwerb, Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis weiterhin 

       nicht erlaubt. Der Konsum von Cannabis in der Schule und in Sichtweite der 

       Schule ist verboten.

 

20.  Der Unterricht ist täglich (Montag - Freitag) für maximal 6 Stunden festgelegt, 

       könnte sich aber durch die Ganztagsangebote ändern.

 

            Beginn der 1. Stunde                    8.00 Uhr

            Ende der   6. Stunde                    13.55 Uhr

 

Tagesablauf:                        7.45 Uhr                                            Einlass ins Schulgebäude                                                          

                                          8.00 Uhr                                            Unterrichtsbeginn

                                   8.00 Uhr -   8.45 Uhr                       1. Stunde

                                   8.45 Uhr -   8.55 Uhr                       Frühstückspause

                                   8.55 Uhr -   9.40 Uhr                       2. Stunde

                                   9.40 Uhr - 10.00 Uhr                      Hofpause

                                  10.00 Uhr - 10.45 Uhr                      3. Stunde

                                  10.55 Uhr - 11.40 Uhr                      4. Stunde

                                  11.40 Uhr - 12.15 Uhr                      Mittagspause

                                  12.15 Uhr - 13.00 Uhr                      5. Stunde

                                  13.10 Uhr - 13.55 Uhr                      6. Stunde

 

Die Hausordnung der Grundschule Thallwitz wurde am 09.09.2024 durch 

die Schulkonferenz bestätigt. Sie tritt damit am 10.09.2024 in Kraft.

 

 

 

A. Scheler-Kelm,  Schulleiterin